Health-Claim ist inkonsequent

© foodwatch
Von am 10.12.2013

Die EU-Health-Claim-Verordnung ist eingeführt worden, um Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen. Gesundheitliche Versprechen sind nicht mehr erlaubt: dennoch möglich. Foodwatch hat exemplarisch einige Produkte hinsichtlich ihrer Aussagen überprüft.

Unter den Produkten war der Joghurt-Drink „Actimel – classic“ von Danone. Der Gewinner des goldenen Windbeutel 2009 wirbt mit der rechtlich korrekten Aussage „enthält Vitamin B6 und D. Diese tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“ Keine Zulassung gab es für Claims, die aussagen, Actimel schütze vor Erkältungen. Die Vitaminzugabe ist nach Aussage von Ernährungsinstituten nicht notwendig. Die Salami „Ferdi Fuchs“ von Stockmeyer wirbt mit: „Der tägliche Beitrag für eine gesunde Ernährung“ und stellt die Vitamine in den Fokus. Auch hier werden Vitaminzusätze hervorgehoben. „Die Vitamine werden ohne Ernährungsphysiologisches
Konzept zugesetzt, um dem Produkt ein gesünderes Image zu verleihen“, meint FoodWatch. Mondelēz verspricht mit den belVita Frühstückskeksen „Energie für den ganzen Vormittag“ und von speziell für das Frühstück entwickelte Nahrung. Der Frühstückskeks soll nach Angaben von Mondelēz die Kohlenhydrate langsamer abgeben. Eine allgemeine Aussage, da Vollkornprodukte generell langsamer verstoffwechselt werden.

Inhaltslose Claims treten hervor. Das ist Alltag in der Werbebranche. Aus Verbrauchersicht ist das viel diskutierte Ampelsystem eine mögliche Alternative. Für KMUs in der Lebensmittelverarbeitung eine Chance wirklich gesunde Produkte kenntlich zu machen. Vorteil für den Verbraucher: Fakten statt nur gut klingende Werbeaussagen.

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